BMVg: PEB-Beurteilungen vorläufig ausgesetzt und nicht mehr nutzbar

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BMVg: PEB-Beurteilungen vorläufig ausgesetzt und nicht mehr nutzbar

Bonn. Das Verteidigungsministerium (BMVg) reagiert auf den Rüffel des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), das in mehreren Beschlüssen vom 29. August 2023 eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die mit dem neuen Beurteilungssystem eingeführte „PEB“ (Personalentwicklungsbeurteilung) verneint hatte.

Siehe Bericht https://www.baden-kollegen.de/bverwg-personalentwicklungsbewertung-bei-soldaten-ohne-rechtsgrundlage/

 

Mit Erlass des BMVg – P II 1 vom 6. September 2023 wurde verfügt, dass die nach dem geltenden Erlass A-1340/50 erstellten Leistungsbeurteilungen vorläufig weiter erstellt und für Auswahlverfahren genutzt werden, die vorliegenden PEB jedoch ausgesetzt und in der Erstellung befindliche PEB auch nicht mehr abgeschlossen werden.

Der Erlass enthält keine Aussage zu bereits im Beschwerdeverfahren befindlichen Beurteilungen.