Im täglichen Leben nehmen staatliche Behörden in vielfältiger Weise Einfluss auf die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der Bürger. Interessenkonflikte können sich daraus sowohl im Verhältnis zu Behörden als auch zu anderen Bürgern ergeben. Lässt sich dafür keine einvernehmliche Regelung finden, entscheiden zunächst die „Fachgerichte“ über diese Streitigkeiten (Straf- und Zivilgerichte, Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte).

Nun hat Deutschland zwar viele und auch sehr umfangreiche Gesetze. Trotzdem lässt sich die notwendige Interessenabwägung gegenläufiger Belange in Gesetzen nur allgemein beschreiben. Die für uns in Deutschland besonders wichtigen Rechte der Bürger nennt das Grundgesetz „Grundrechte“ (teils als Menschenrechte, teils als Bürgerrechte). Werden diese in der Verfassung besonders stark geschützten Rechte beeinträchtigt, dann müssen sich auch die genannten Fachgerichte einer kritischen Überprüfung ihrer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht oder das Verfassungsgericht des jeweiligen Bundeslandes stellen.

Ebenso können sich insbesondere zwischen kommunalen Einrichtungen der Gemeinden und staatlichen Stellen des Bundes oder Landes Streitigkeiten ergeben, sei es um Zuständigkeiten oder um fachliche und finanzielle Verantwortlichkeiten. Auch Behörden sehen sich vielfach in der Öffentlichkeit angegriffen und möchten sich gegen Vorwürfe verteidigen, die sie als ungerechtfertigt empfinden.

Dazu unterstützen wir Sie bei außergerichtlichen Lösungen oder im Widerspruchs- und Klageverfahren in sämtlichen Instanzen.

In unseren Spezialgebieten vertreten wir nach Ausschöpfung des normalen Rechtsweges regelmäßig auch Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht und Menschenrechtsbeschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Rechtsanwalt Dr. Eberhard Baden - Baden und Kollegen

Dr. Eberhard Baden
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Fachanwalt für Strafrecht

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Fachanwalt für Familienrecht

Dr. Andreas Gronimus - Baden und Kollegen

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Rechtsanwalt