Rechtsanwälte Dr. Baden & Kollegen


Herzlich Willkommen!

Schön, dass Sie im Internet den Weg zu uns gefunden haben.

Die Anwälte der 2016 neu gegründeten Kanzlei von Rechtsanwälten waren zuvor in der vormaligen Kanzlei „Heinle Baden Redeker Rechtsanwälte mbB“ tätig. Sechs der dort zuletzt tätig gewesenen Kollegen schlossen sich wenige Meter von der bisherigen Kanzlei zu einer neuen Sozietät zusammen, um Ihnen mit ihrer Expertise in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten zur Seite zu stehen. Die Kollegen Michael Hebrock und Philipp Meinerzhagen haben sich im Verlauf für verantwortliche Aufgaben in der sächsischen Landesverwaltung bzw. einem bundeseigenen Unternehmen qualifiziert und diese Angebote angenommen. Gegenläufig stießen mit Norbert Fattler und Jörn Zumbroich zwei langjährig erfahrene Kollegen zum Team.

Jahrelange Erfahrung und Expertenwissen paaren sich mit frischem Engagement. Dabei legen wir besonderen Wert auf das fachliche Zusammenwirken der verschiedenen Fachbereiche. Die Rechtsfragen, mit denen Sie zu uns kommen, lassen sich immer seltener mit dem spezifischen Fachwissen eines einzelnen Beraters alleine kompetent beantworten; die Bedürfnisse der Praxis decken sich nur im Idealfall mit der Zuordnung der Fachgebiete, wie sie sich die Juristen in der Ausbildung und der Gesetzgeber in der Organisation der Gerichtsbarkeiten haben einfallen lassen. Die zunehmende Komplexität der Fragestellungen erfordert daher nicht nur eine Spezialisierung, sondern zugleich den regelmäßigen Austausch mit den Vertretern anderer benachbarter, aber auch entfernter liegender Fachgebiete.

Den Schwerpunkt im öffentlichen Dienst ergänzen wir mit einem Informationsdienst zum Dienst- und Mitbestimmungsrecht namens "Zaunkönig", der in der Regel monatlich erscheint.

Wir verstehen uns als breit aufgestellter Allround-Dienstleister, der Sie in fast allen Rechtsfragen des täglichen Lebens sachkundig beraten und begleiten will und kann. Zugleich ist unsere Überzeugung: Wer behauptet, alles zu können, kann von allem etwas, aber nichts richtig. Das ist nicht das, was der rechtssuchende Klient – zu Recht – erwarten darf. In unserem Team macht nicht jeder alles, sondern jeder das, was er gut kann.

Wer etwa im öffentlichen Dienst wegen vermeintlicher Unregelmäßigkeiten bei den Spesen seinen Arbeitsplatz verlieren soll, der braucht einen Strafverteidiger für die Verhandlung mit dem Staatsanwalt, einen Disziplinarrechtler für die Disziplinarermittlungen des Dienstherrn und den Fachmann für Beamten- oder Arbeitsrecht für den Kampf um den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses. So ähnlich verhält es sich in zahllosen anderen Lebenslagen. Daher arbeiten wir für Sie im Team – für jeden Auftrag gibt es einen Fachmann, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat. Es ist normal und richtig, dass jedes einzelne Mandat von dem Kollegen betreut wird, der dies am besten kann. Aber wenn Sie an mehreren Fronten zu kämpfen haben, dann arbeiten die beteiligten Kollegen nicht nebeneinander, sondern in enger Abstimmung miteinander, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.