Dr. Eberhard Baden
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Eberhard Baden ist Namensgeber und in zweifacher Hinsicht der „Senior“ und „Nestor“ des Teams - einesteils weil er der lebens- wie auch dienstälteste der beteiligten Anwaltskollegen ist, andererseits aber auch deswegen, weil er - formell bereits im „Ruhestand“ - dem Anwaltsdasein nur noch in begrenztem Umfang, aber gleichwohl weiter mit Lust und Liebe frönt. Dr. Baden war seit 1983 Partner der vormaligen Sozietät - zuletzt unter dem Namen „Heinle Baden Redeker“ - und verfügt in seinen Spezialgebieten über langjährig erworbenes Erfahrungswissen, welches er gerne als Berater einbringt und weiterreichen möchte. Dr. Baden ist nicht nur durch einen bundesweiten Mandantenstamm, der ihm vertraut, als Fachmann auf den Gebieten des Mitbestimmungsrechts, des Beamten- und Disziplinarrechts sowie des Bau- und Architektenrechts ausgewiesen, sondern stellt seine Sachkunde auch in zahlreichen juristischen Fachbüchern und Beiträgen für Fachzeitschriften fortlaufend unter Beweis. Mehr...
Hans Karl Hassel
Fachanwalt für Strafrecht
Hans Hassel ist der Strafrechtsexperte der Kanzlei. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Staatsanwalt und seit 1994 in eigener Kanzlei als „Einzelkämpfer“ gehörte er der früheren Sozietät seit 2013 an. Herr Hassel zählt zu den renommiertesten Strafverteidigern im Rheinland, und ist für seine Mandanten im Notfall wortwörtlich Tag und Nacht erreichbar. Mehr...
Michael Brix
Fachanwalt für Familienrecht
Michael Brix war langjährig in der Sozietät Wenning und Partner tätig, und ist in der Kanzlei in erster Linie für das Familienrecht zuständig; daneben bearbeitet er aber ebenso gerne und gut die Bereiche des Erbrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts. Neben seiner Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht bereitet er seine Anerkennung als Fachanwalt für Erbrecht vor. Ehrenamtlich engagiert er sich in der Schwangerschaftshilfe über den Verein „Hoffnung für das Leben e.V.“ und im „Netzwerk Frühe Hilfen Bonn“. Mehr...
Dr. Andreas Gronimus
Rechtsanwalt
Andreas Gronimus war von 1989 bis 2016 als Verbandsjurist, zuletzt seit 2001 in der Funktion eines Abteilungsleiters Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte sowie als Syndikus, für der Deutschen BundeswehrVerband tätig. In dieser Zeit war er zugleich als Anwalt zugelassen und hat „nebenberuflich“ gerade besonders schwierige Verfahren betreut und bundesweit auch vor den Obergerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesarbeitsgericht vertreten. Anlässlich des im Verband vorgesehenen Umzuges nach Berlin ist er dort ausgeschieden und seitdem in seinen Spezialgebieten des Soldaten-, Wehr- und öffentlichen Dienstrechts sowie insbesondere des Mitbestimmungsrechts selbständig tätig. Wie Dr. Baden ist er durch langjährige Mitarbeit in führenden juristischen Kommentaren und Beiträge in Fachzeitschriften ausgewiesen. Zu seinen besonderen Stärken zählt seine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Bundeswehr und der Sicherheitsdienste, aber auch der Anwendung des EU-Rechts im öffentlichen Dienst. Mehr...