Bundestag: Verschärfung des Disziplinarrechts für Beamte und Soldaten verkündet

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Bundestag: Verschärfung des Disziplinarrechts für Beamte und Soldaten verkündet

Berlin. Als besonderes Weihnachtsgeschenk für Bundesbeamte und Soldaten wurden am 22. Dezember 2023 die angekündigten Verschärfungen des Disziplinarrechts im „Kampf gegen rechts“ der Ampel-Regierung verkündet.

Für die Bundesbeamten gilt das „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vom 20.12.2023. Danach werden künftig alle Disziplinarmaßnahmen einschließlich der Entfernung aus dem Dienst durch Verwaltungsakt verfügt, gegen den sodann die Beamten klagen müssen. Hinzu kommen Folgeänderungen in Richtergesetz, Notarordnung, PostPersRG, BeamtStG, BBG, BeamtVG und BPersVG. Das Gesetz tritt zum 1.4.2024 in Kraft, bis dahin eingeleitete Disziplinarverfahren werden nach bisherigem Recht zu Ende geführt.

Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/389/VO.html?nn=55638

 

Für Soldaten greift das „Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften“. Es enthält im Kern einen neuen Entlassungstatbestand im Soldatengesetz, womit die bisherige Prüfung durch die Truppendienstgerichte abgeschafft und die Zuständigkeit auf die allgemeinen Verwaltungsgerichte verlagert wird. Hinzu kommen Folgeänderungen in WPflG, ResG, SVG, WSG und SLV (hier die gesetzliche Rechtsgrundlage für die Laufbahnnachzeichnung freigestellter und beurlaubter Soldaten). Dieses Gesetz trat sofort am 23.12.2023 in Kraft.

Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/392/VO.html?nn=55638