Bonn. Die Schwerbehindertenvertretung eines Sanitätsregiments hatte in einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Regensburg ihre Zuständigkeit für Einzelfall-Personalmaßnahmen ihrer Wählerschaft durchgesetzt: siehe Beitrag
Um gegenteilige Auslegungen der Dienstvorschrift A-1473/3 zu unterbinden, hat das Verteidigungsministerium sodann angeordnet, dass im Vorgriff auf eine spätere ausdrückliche Anpassung des Erlasses nun bei Einzelfall-Personalmaßnahmen schwerbehinderter Menschen generell die örtliche SBV zu beteiligen hat.
Quelle: Erlass des BMVg – P III 1 Az 15-05-03 vom 5. Mai 2023