Hannover. Dienstherren, die Impfungen propagieren, wollen indes nicht immer für Impfschäden haften. Eine niedersächsische Lehrerin nahm in der Schule an der Impfung durch ein mobiles Impfteam der Gemeinde teil, erlitt Impfschäden und machte dies als Dienstunfall geltend. Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover lehnte die Klage ab, weil der Dienstherr lediglich seine Schulräume für die Impfaktion zur Verfügung gestellt habe. Damit sei die Schule bzw. das Land nicht selbst zum Organisator des Impfvorgangs geworden.
Quelle: Urteil des VG Hannover v. 24.11.2022– 2 A 460/22 (PM)