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BVerwG: Referenzgruppen-Erlass bei Soldaten formell rechtswidrig

Leipzig. Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, er habe mit Beschluss vom 23. November 2022 – 1 WB 21.21 entschieden, dass es für die Förderung freigestellter Soldaten nach dem „Referenzgruppenmodell“ derzeit keine dem Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetztes genügende normative Grundlage gibt. Insbesondere genüge der Erlass des Verteidigungsministeriums (BMVg) A-1336/1 den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht.

Der Senat wird laut dieser Mitteilung allerdings voraussichtlich für freigestellte Soldaten, die sich – wie die Antragstellerin – auf ein gesetzliches Benachteiligungsverbot berufen können, das Fehlen einer ausreichenden normativen Grundlage für eine Übergangszeit hinnehmen und die im Erlass A-1336/1 niedergelegte Praxis weiterhin seiner Entscheidung zugrunde legen. Denn ein völliger Wegfall jeglicher Förderung dieser Personengruppe würde die gesetzlichen Schutzaufträge und Benachteiligungsverbote verletzen und damit einen Zustand herbeiführen, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage.

Die Entscheidung soll demnächst veröffentlicht werden.