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BGBl: neues elektronisches Bundesgesetzblatt

Berlin. Die Verkündung von Gesetzen erfolgt ab 1.1.2023 im neuen elektronischen Bundesgesetzblatt (BGBl) unter „www.recht.bund.de„– und zwar als PDF-Dokumente, die die Nutzer herunterladen. Darüber hinaus soll das elektronische BGBl auch für alle Rechtsverordnungen des Bundes das Verkündigungsorgan werden – die bisherige Verkündung von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger ist damit entfallen.

Die Jahrgänge 1949 bis 2022 sind weiter über die gewohnte Internet-Seite www.bgbl.de zugänglich, ebenso die Fundstellennachweise des geltenden Bundesrechts. Die jeweils aktuelle Fassung der Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes stellt das Justizministerium kostenfrei wie bisher auf www.gesetze-im-internet.de bereit.