• Datum
    21. Dezember 2016
    Jahrgang 1960, Rechtsanwalt seit 1989 Andreas Gronimus war von 1989 bis 2016 als Verbandsjurist, zuletzt seit 2001 in der Funktion eines Abteilungsleiters Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte sowie als Syndikus, für der Deutschen BundeswehrVerband tätig. In dieser Zeit war er zugleich als Anwalt zugelassen und hat „nebenberuflich“ gerade besonders schwierige Verfahren betreut und bundesweit auch vor den Obergerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesarbeitsgericht vertreten. Anlässlich des im Verband vorgesehenen Umzuges nach Berlin ist er dort ausgeschieden und seitdem in seinen Spezialgebieten des Soldaten-, Wehr- und öffentlichen Dienstrechts sowie insbesondere des Mitbestimmungsrechts selbständig tätig. Wie Dr. Baden ist er durch langjährige Mitarbeit in führenden juristischen Kommentaren und Beiträge in Fachzeitschriften ausgewiesen. Zu seinen besonderen Stärken zählt seine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Bundeswehr und der Sicherheitsdienste, aber auch der Anwendung des EU-Rechts im öffentlichen Dienst.