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BVerwG: Zulässigkeit von Änderungen im Anforderungsprofil

Leipzig. In einem Konkurrentenstreit unter Juristen um einen militärischen A16-Dienstposten (Leitung einer Akademie) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun zum zweiten Mal die Stellenvergabe an eine weibliche Bewerberin aufgehoben. In der ersten Runde hatte das Personalamt (BAPersBw) spezielle Erfahrungen (in der Plüschetage des Ministeriums) gefordert, um die gewünschte Kandidatin durchzubringen, und dem Antragsteller die entsprechenden Qualifikationen abgesprochen. Das BVerwG hatte die Auswahlentscheidung aufgehoben, einige Anforderungen als unzulässig beanstandet und dem BMVg aufgegeben, erneut unter Beachtung des Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (Beschluss des BVerwG vom 25. 2. 2020 – 1 WB 15.20).

Diese Anforderungen wurden gestrichen, zugleich aber neue Merkmale gefunden, mit denen der Antragsteller erneut ausgeschlossen wurde. Dazu nun die tiefrote Karte aus Leipzig: Zwar sei die Streichung der gerichtlichen beanstandeten Kriterien folgerichtig. Die statt dessen gefundenen neuen Kriterien seien jedoch weder nachvollziehbar hergeleitet noch sauber dokumentiert. Die ausgewählte Dame muss nun erneut von dem Dienstposten entfernt werden, und eine dritte Auswahlentscheidung erfolgen.

 

Quelle: Beschluss des BVerwG vom 1. März 2023 – 1 WB 45.21