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BVerwG: Wahlanfechtung VPA Heer geht weiter

Strausberg/ Leipzig. Seit 2016 sieht § 39 des Soldatenbeteiligungsgesetzes von den Soldaten gewählte "Vertrauenspersonenausschüsse" (VPA) bei den Inspekteuren von Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis, Sanitätsdienst und Cyber- und Informationsraum vor. Gegen Ende 2017 wurden diese dann nach längerer Vorbereitung gewählt. Wahlen sind stets schwierig und streitanfällig. Dabei knirschte es im Heer etwas mehr. Einige Vertrauenspersonen fochten die Wahl an und rügten zahlreiche Fehler des Wahlvorstandes.

Die zunächst befasste 6. Kammer des Truppendienstgerichts (TDG) Nord verwarf die Wahlanfechtung mit kurzem Prozess nach wenigen Tagen als vermeintlich unzulässig, und ließ auch kein Rechtsmittel zu. Dagegen erhoben die Antragsteller Nichtzulassungsbeschwerden, womit sie die Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erwirkten. Mit Beschlüssen vom 29. Januar gaben die Bundesrichter den Rechtsbeschwerden auch in der Sache statt. Die Ablehnung der Anfechtungsanträge durch das TDG Nord war rechtswidrig, das Verfahren geht damit in eine neue Runde, nun wieder beim TDG Nord, und danach eventuell auch in eine Neuwahl des VPA Heer. In der Klemme sitzt der gewählte VPA, der für die Fehler des Wahlvorstandes gerade stehen muss.

Quelle: Beschlüsse des BVerwG vom 29.1.2020 – 1 WRB 4.18 sowie 1 WRB 6.18