BVerfG: § 55b SVG und § 56 BeamtVG nicht verfassungswidrig
30. Juni 2017
BGH: Strafmaß bei tödlichen Raser-Unfällen
11. Juli 2017

BVerwG: keine vorläufige Amtsenthebung im GVPA

Berlin/ Leipzig. Im Bundesverteidigungsministerium (BMVg) geht es in letzter Zeit hoch her. So muss sich in den letzten Wochen die amtierende Ministerin erheblicher Kritik an ihrem Führungsverhalten erwehren. Aber sie steht nicht allein unter Beschuss. Seit Sommer 2016 verlangen einige Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses (GVPA) beim BMVg die Absetzung des dort gewählten Sprechers mit Hilfe eines Abberufungsantrages beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Und weil sie dies als dringlich empfanden, begehrten sie zusätzlich, dass das BVerwG im Wege einer einstweiligen Verfügung dessen Amt für vorläufig ruhend bis zur Hauptsacheentscheidung erklärt. Mit diesem Etappenziel sind die Antragsteller nun gescheitert.

Das BVerwG lehnte den Eilantrag ab, so dass der gewählte Sprecher zumindest bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren uneingeschränkt weiter tätig bleiben kann. Ob das auch eine Vorentscheidung für das Hauptsacheverfahren signalisiert, sollte sich in absehbarer Zeit zeigen.

Quelle: Beschluss des BVerwG vom 21. Juni 2017 – 1 WDS-VR 5.16 (mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. Andreas Gronimus)