Bundestag: Gesetzentwurf zu Änderungen des BPersVG „wegen Corona“

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Bundestag: Gesetzentwurf zu Änderungen des BPersVG „wegen Corona“

Berlin. Auf Basis einer „Formulierungshilfe“, die die Bundesregierung am 8. April beschlossen hatte, haben die Koalitionsfraktionen einen nochmals bearbeiteten Entwurf für befristete Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes aus Anlass der aktuellen Corona-Pandemie eingebracht. Nach derzeitiger Planung soll der Gesetzentwurf Mitte Mai, also noch rechtzeitig vor dem derzeit geltenden Ende der Amtszeit der amtierenden Personalräte in der Bundesverwaltung beschlossen werden. Die Regelung soll rückwirkend zum 1.3.2020 greifen und am 31.3.2021 wieder außer Kraft treten.

Damit soll den amtierenden Personalräten eine kommissarische Geschäftsführung bis längstens 31.3.2021 ermöglicht werden, in dieser Zeit sollen auch Personalratsbeschlüsse im Umlaufverfahren oder per Videokonferenz ermöglicht werden, ebenso Personalversammlungen per Videokonferenz. Der Gesetzentwurf ist veröffentlicht als Bundestags-Drucksache 19/ 18696.