Kassel. Zur Vorbereitung auf einen Auslandseinsatz im Kosovo wurde eine Bundeswehr-Beamtin 2002 mit den Impfstoffen Havrix, Engerix und Twinrix gegen Hepatitis und andere Risiken geimpft. Kurz darauf erkrankte sie. Die Erkrankung wurde mit Verzögerung als Multiple Sklerose (MS) erkannt. Seit 2010 kämpft die Beamtin mit der Bundeswehr um die Anerkennung ihrer MS als Dienstunfall (Impfschaden); seit 2013 war die Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Kassel anhängig. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens verurteilte das VG Kassel nun die Bundeswehr zur Anerkennung der Erkrankung als Dienstunfall. MS sei eine plausible Folge einer Impfung mit dem fraglichen Impfstoff; auch seien die Symptome innerhalb der normalen Reaktionszeit nach der Impfung bei der Klägerin aufgetreten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Bundeswehr hat gegen das Urteil des VG Kassel beim Verwaltungsgerichtshof Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.
Quelle: Urteil des VG Kassel vom 19. Januar 2017 – 1 K 137/13.KS (mitgeteilt durch Rechtsanwälte Wieland, Bonn)