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VG Köln: Nachbesetzung bei Behördenleitung gestoppt

Köln/ Brühl. In der Bundeswehr wurden anlässlich der Bundestagswahl erst einmal die Nachbesetzungen freigewordener Spitzenstellen für Beamte und Generale bis auf weiteres „in der Regel“ ausgesetzt, weil darüber die neue Bundesregierung befindet sollte (so die offizielle Sprachregelung). Aber auch dort, wo das Verteidigungsministerium Ausnahmen machen wollte, ging das bei Gelegenheit schief.

So bei der Nachbesetzung des Postens des Präsidenten eines Bundesamts in der Bundeswehr. Der bisherige Präsident ging planmäßig nach Hause. Es bewarben sich etliche Kandidaten. Den Job erben sollte an mehreren anderen Beamten vorbei die bisherige Stellvertreterin. Die Personalführer mussten in ihrer Vorlage freilich einräumen, dass mehrere andere Bewerber leistungsmäßig besser standen. Die Stelle sollte trotzdem an die Vize gehen, weil diese wegen ihrer Tätigkeit vor Ort besser geeignet sei.

Ein Bewerber griff dies mit einem Konkurrentenantrag an. Nun behauptete das Ministerium auf einmal, die ausgewählte Bewerberin sei doch leistungsmäßig mindestens so gut wie der Antragsteller. Das stieß bei Gericht ganz übel auf. Ende Februar verbot das Verwaltungsgericht (VG) Köln durch einstweilige Verfügung die Stellenvergabe, und zürnte in der Begründung, das Ministerium könne nicht einfach so im gerichtlichen Verfahren die Begründung auswechseln wie gebrauchte Kleider.

Die einstweilige Verfügung ist rechtskräftig, nachdem das Ministerium es vorzog, von einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Abstand zu nehmen.

Quelle: Beschluss des VG Köln vom 26.2.2018 – 15 L 4620/17 (rechtskräftig)

(mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. Andreas Gronimus)