VG Köln: Nachbesetzung bei Behördenleitung gestoppt
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BFH: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
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RA Hebrock für Projekt beurlaubt

Bonn. RA Michael Hebrock, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, wird in den kommenden fünf Monaten in der Kanzlei nicht erreichbar sein. Er hat sich für eine bis Anfang September laufende Aufgabe im sächsischen Landesdienst von seinen hiesigen Aufgaben beurlauben lassen. Die Kanzlei fühlt sich geehrt und wünscht viel Erfolg und hohen Wirkungsgrad am Elbufer.