Die Europäische Union beeinflusst mit ihren Vorschriften und Richtlinien zahllose Bereiche des täglichen Lebens in vielfältiger Hinsicht. Es geht nicht nur um den Krümmungsgrad von Gurken und Bananen, sondern um die volle Breite der „vier Grundfreiheiten“ (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital). Für die meisten Menschen wichtig ist dabei die Freiheit, innerhalb der gesamten EU-Staaten nach eigenem Ermessen Waren einzukaufen, zu arbeiten, Dienstleistungen anzubieten oder in Anspruch zu nehmen. EU-Richtlinien spielen daher in vielfachen Zusammenhängen eine wichtige Rolle:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen (z.B. Lohngleichheit, Behandlung von Leiharbeitern, Beachtung von Diskriminierungsverboten)
  • Ansprüche der Belegschaft bei Verkauf oder Privatisierung von Firmen
    Regelungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitszeitgrenzen, Arbeitsstättenrichtlinien, Betriebssicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften)
  • Niederlassungsfreiheit von EU-Bürgern in Deutschland als Arbeitnehmer oder auch als Gewerbetreibende
  • Regelungen über die Gleichstellung von Mann und Frau, auch mit Wirkung im öffentlichen Dienst bei der Auswahl für Beförderungen
  • Grundrechte, etwa auf effektiven Rechtsschutz, auf rechtliches Gehör oder ein unparteiisches Gericht
  • u.v.m.

Rechtlich gesprochen sind dies meist „Vorfragen“ im Rahmen eines Rechtsstreits, der über nationale deutsche Vorschriften geführt wird. Und doch kann man seine Rechte häufig nur dann effektiv wahrnehmen, wenn man auch den jeweiligen europäischen Hintergrund kennt. Insbesondere zeigt sich, dass europarechtliche Implikationen bisweilen geeignet sind, alteingefahrene, „verkrustete“ Strukturen des bundesdeutschen Rechts aufzubrechen und völlig neue Entwicklungen anzustoßen.
Also arbeiten die Anwälte der Kanzlei auch hier stets im Verbund miteinander.

Dr. Andreas Gronimus war zeitweise als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Völker- und Europarecht der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer tätig. Er hat nachfolgend Verfahren auch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) begleitet.

Dr. Andreas Gronimus - Baden und Kollegen

Dr. Andreas Gronimus
Rechtsanwalt