BVerwG: klare Regeln für Vorstandswahl, Einladung und Ersatzmitglieder im Personalrat (Update)
20. August 2020
A 15 „spitz“ ist gegenüber einer Bündelung von A 13 – A 15 höherwertig
3. November 2020

„Jud Süß 2.0“ beim KSK?

Calw. Das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr steht unter Beobachtung, seit öffentlich wurde, dass dort etliche Soldaten ihre rechtsextremen Neigungen ausleben durften, dies von den Vorgesetzten auch jahrelang gedeckt wurde, und bei dieser Gelegenheit allein in einem Fall 62 kg Sprengstoff und 45.000 Schuss scharfe Munition abhanden kamen, ohne dass irgendwer dies bemerkt haben will.

Schrill: Im KSK mit den bräunlichen Flecken an einigen Gewändern wurde gleichzeitig versucht, ausgerechnet den einzigen Soldaten des Kommandos arbeitslos zu machen, der sich erkennbar zum jüdischen Glauben bekennt. Der Soldat war Sanitäter im KSK. Dann geriet er mit seiner Führung aneinander, beschwerte sich wegen mieser Beurteilung, bekam mehrere Disziplinarverfahren angehängt und schrieb an den Wehrbeauftragten. Schließlich flüchtete er sich in Elternzeit. Das nutzte man, ihm eine Strafanzeige nachzuwerfen, er habe angeblich Sanitätsmaterial mitgehen lassen. Der für das Sanitätsmaterial verantwortliche Offizier gab gleich zu Protokoll, dass die Materialbuchhaltung nicht so präzise sei. Daher sei es aussichtslos, allein anhand so genannter „Chargennummern“ nachweisen zu wollen, dass das fragliche Material jemals der Bundeswehr oder gar konkret dem KSK gehört habe.

Mit Unterstützung durch Stab und Rechtsberatung erstattete die Dienststelle gleichwohl die Strafanzeige. Dabei ließ man kurzerhand die entlastende Aussage des Arztes weg. Dafür hatte die Materialliste mal 9, mal 10 Positionen, und führte auch Artikel auf, die im KSK erstmals während seiner Elternzeit überhaupt beschafft wurden. Darauf wurde der Soldat angeklagt. In der Beweiserhebung zerbröselten die Beschuldigungen, weil die Aussagen vor Gericht dann doch lange nicht so stramm waren, wie sie zunächst protokolliert wurden. Als der Strafrichter dann die „vergessene“ Aussage verlas, war das Rennen gelaufen. Der Soldat wurde freigesprochen.

Für die unterirdische Hetzjagd der letzten Jahre fühlt sich in der Bundeswehr bisher niemand verantwortlich. Zeit zum aufräumen, nicht nur im Materiallager.

Quelle: Urteil des Amtsgerichts Calw vom 12.8.2020 – 5 Cs 33 Js 14687/19 (rechtskräftig)