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Frauenförderung NRW: „Lösung“ durch Klaglosstellung?

Düsseldorf. Am 17. März verkündete NRW-Finanzminister Walter-Borjans, dass die Stellenobergrenze für Planstellen A 12/ A 13 im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung auf 35 % angehoben werde. Dadurch kommt es auf einen Schlag zu 144 Beförderungen. Begründet wurde der Schritt als "Attraktivitätssteigerung".

http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/finanzbeamte-nrw-befoerderung-100.html

Unklar blieb, wo Walter-Borjans mitten im Haushaltsjahr die zusätzlichen Planstellen im Haushalt seines Ministeriums hernimmt.

Auf Nachfragen räumte er ein, dass damit den seit Juli 2016 geführten Klagen etlicher Beamter gegen die damals verschärfte Frauenförderung in NRW abgeholfen wird, indem die Kläger befördert werden. Der von der Landesregierung damals geschaffene § 19 Abs. 6 Satz 3 Landesbeamtengesetz soll bewirken, dass weibliche Beamte auch dann an männlichen Kollegen vorbei befördert werden können, wenn sie schlechter beurteilt sind als diese.

Alle angerufenen Verwaltungsgerichte hatten im August/ September 2016 diese Praxis als verfassungswidrig beurteilt und die Beförderungslisten der Landesregierung gestoppt, das Oberverwaltungsgericht hatte diese Entscheidungen im Februar 2017 als richtig bestätigt.

Anders als verkündet, ist damit das Problem nicht "gelöst". Die Aktion ermöglicht lediglich, die jetzt klagenden Beamten klaglos zu stellen, um danach zahlreiche Beamtinnen mit etwas schwächerer Beurteilung unstreitig befördern zu können. Das Problem kehrt sofort wieder, sobald dann z.B. alle Beamtinnen mit einer Beurteilung von 43 Punkten befördert sind, und danach Beamtinnen mit 42 Punkten befördert werden sollen, während alle männlichen Beamten mit 43 Punkten weiter auf ihre Beförderung warten sollen.

Die Zahl der neuen Planstellen ist so kalkuliert, dass dieses Problem aber erst nach der Landtagswahl am 14. Mai auftreten wird.