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BVerwG: Verbot der Dienstausübung bei Impfverweigerer

Leipzig. Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) stützt auch kantiges Vorgehen gegen Impfverweigerer unter den Soldaten. In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung bestätigt das BVerwG ein „Verbot der Dienstausübung“ gegen einen Offizier: Liegt der hinreichende Verdacht vor, dass ein Stabsoffizier und Vorgesetzter wiederholt den Befehl verweigert hat, die Impfung gegen den CoViD-19-Erreger zu dulden und besteht wegen der Weiterleitung impfkritischer Stellungnahmen über dienstliche E-Mailadressen an Kameraden die Gefahr einer negativen Beispielswirkung, rechtfertigt dies ein Verbot der Dienstausübung nach § 22 Satz 1 des Soldatengesetzes.

Quelle: Beschluss des BVerwG vom 29. Februar 2024 – 1 WB 22.23

Von dieser Maßnahme wird Gebrauch gemacht, wenn ein gerichtliches Disziplinarverfahren noch in Vorermittlungen steckt. Es ist für längstens 3 Monate zulässig; regelmäßig geht es dann später in eine „vorläufige Dienstenthebung“ nach § 126 der Wehrdisziplinarordnung über.

 

 

 

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