Die „Wartefrist“ im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar
28. Februar 2017
Bundesverwaltungsgericht: In Extremfällen Anspruch auf Erlaubnis zum Erwerb tödlicher Betäubungsmittel
2. März 2017

BVerwG: Schriftlichkeitsgebot des § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG

Die Zustimmung des Personalrates zu einer beabsichtigten Maßnahme des Leiters der Dienststelle wird auch dann „ schriftlich“ verweigert, im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG, wenn das die Zustimmung verweigernde Schreiben eingescannt und in Form einer PDF-Datei, die die eigenhändige Unterschrift des Vorsitzenden des Personalrates bildlich wiedergibt, als Anhang zu einer E-Mail dem Leiter der Dienststelle übersandt wird.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2016 entschieden (BVerwG 5 P 9.15)