VG Koblenz: Bundeswehr-Beurteilungen „im Rückwärtsgang“ rechtswidrig

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VG Koblenz: Bundeswehr-Beurteilungen „im Rückwärtsgang“ rechtswidrig

Koblenz. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz stoppte die Nachbesetzung einer Gruppenleiter-Stelle im Rüstungsamt der Bundeswehr. Die Richter störten sich entscheidend daran, dass in dem 2020 durchgeführten Beurteilungsverfahren für Beamte die Abläufe so manipuliert wurden, dass zunächst in „Abstimmungsgesprächen“ die Endbeurteiler die gewünschten Gesamturteile festlegen und reihen, und dann die Erstbeurteiler in fester Bindung an die vorgegebene Gesamtnote die Einzelwerte und die freie Beschreibung liefern. Damit würden die Grundsätze des Beurteilungsverfahren im Vier-Augen-Prinzip auf den Kopf gestellt:

„Zwar begegnen Abstimmungsgespräche zwischen Beurteilern und dabei festgelegte statusamtsbezogene Leistungsreihungen, die der Durchsetzung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe dienen, im Hinblick auf die Weisungsfreiheit eines Beurteilers grundsätzlich keinen Bedenken. Anderes gilt allerdings dann, wenn diese Vorgehensweise zur Festlegung der Beurteilung der Leistungen und Befähigungen der einzelnen Beamten führt. Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen verbindlich festgelegt werden oder der Beurteiler an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung nicht aus einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale, sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. Mai 2014 – 2 A 10637/13.OVG –, juris, Rn. 27 m. w. N.). Die Begründung des Gesamturteils der Beurteilung lässt auf ein solches Vorgehen schließen.“

Gegen die Entscheidung kann das Verteidigungsministerium noch Beschwerde zum OVG einlegen.

Quelle: Beschluss des VG Koblenz vom 27. Mai 2021 – 2 L 135/21.KO (nicht rechtskräftig)