VG Köln: Nachbesetzung bei Behördenleitung gestoppt
22. März 2018
BFH: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
15. Mai 2018

RA Hebrock für Projekt beurlaubt

Bonn. RA Michael Hebrock, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, wird in den kommenden fünf Monaten in der Kanzlei nicht erreichbar sein. Er hat sich für eine bis Anfang September laufende Aufgabe im sächsischen Landesdienst von seinen hiesigen Aufgaben beurlauben lassen. Die Kanzlei fühlt sich geehrt und wünscht viel Erfolg und hohen Wirkungsgrad am Elbufer.

Kanzlei Dr. Baden und Kollegen - Bonn
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