Im Strafverfahren drohen dem Verdächtigen oder Beschuldigten schwere Eingriffe der Behörden, beispielsweise

  • Durchsuchung
  • Beschlagnahme
  • Verhaftung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Arrest in das Vermögen
  • Verurteilung zu Freiheits- oder Geldstrafe

Aber auch wenn es „nur“ um Ordnungswidrigkeiten geht, kann dies schmerzhafte Folgen haben, wie z.B. Fahrverbote und/oder empfindliche Geldbußen.

In allen Verfahrensabschnitten ist eine vorausschauende und engagierte Verteidigung erforderlich, beginnend mit den ersten Vorermittlungen. Gerade Aussagen, die man außerhalb eines förmlichen Strafverfahrens gegenüber Behörden oder Dritten tätigt, ohne deren volle Bedeutung zu überblicken, sind im weiteren Verlauf in aller Regel gegen Sie verwertbar.
Darum sind gute Vorbereitung und frühzeitige Beratung hier stets oberstes Gebot. Vor allem: Geben Sie nach Möglichkeit keine vorzeitige Stellungnahme ab, solange Sie nicht mit Ihrem Anwalt haben sprechen können. Je rechtzeitiger Sie sich im Konfliktfall melden, desto eher können wir helfen.
Rechtsanwalt Hassel unterhält nicht zuletzt aus diesem Grunde eine „Notruf-Nummer“, auf die Sie im Fall der Durchsuchung oder gar der Verhaftung jederzeit zurückgreifen können:

Strafverteidiger-Notruf:     0171 / 4245605

Im Rahmen kollegialer Zusammenarbeit in unserem Hause können auch sehr komplexe Fälle unterschiedlicher Bereiche einer sachgerechten Gesamtlösung zugeführt werden. Es hilft nicht, mit ausschließlichem Fokus auf die Ergebnisse des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens dafür Sorge zu tragen, dass dort ein „gerade noch erträgliches“ Ergebnis erzielt wird, wenn anschließend das „dicke Ende“ im Bereich beispielsweise des Disziplinarrechts, des Berufsrechts oder des Fahrerlaubnisrechts folgt. Wir legen daher besonderen Wert auf die Rechtsgebiete übergreifende, interdisziplinäre Zusammenarbeit. Dann beraten Sie unsere Spezialisten arbeitsteilig in den jeweiligen Rechtsgebieten.

Besonderen Augenmerks bedürfen in diesem Zusammenhang besonders die Bereiche

  • strafrechtliche Verfolgung von Beamten, Richtern und Soldaten
  • strafrechtliche Verfolgung von Personen, die auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind
  • strafrechtliche oder steuerrechtliche Vorwürfe gegen Unternehmer, die auf den Bestand ihrer Gewerbeerlaubnis angewiesen sind
  • strafrechtliche Verfolgung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Angehörigen anderer medizinischer Heilberufe

Schließlich ist die besondere anwaltliche Expertise unserer Kollegen in den Bereichen

  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • „Schwarzarbeit“

gefordert, dort besonders auch unter dem Gesichtspunkt der Vorbeugung, in die Gefahr einer straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfolgung zu geraten („Compliance“).

Das Strafrecht sowie Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht einschließlich der einschlägigen Nebengebiete werden durch unseren Fachanwalt für Strafrecht, Hans Karl Hassel betreut.

Rechtsanwalt Hans Karl Hassel - Baden und Kollegen

Hans Karl Hassel
Fachanwalt für Strafrecht