Beamtenrecht

Das Berufsrecht der Beamten der Bundeswehr beruht wie sonst auf den Regelungen des (allgemeinen) Beamtenrechts. Und doch gibt es hier zahlreiche Sonderregelungen, die mit Sicherheitserfordernissen der Behörden begründet sind; zu nennen ist für zahlreiche Tätigkeiten etwa der Abschluss einer Sicherheitsüberprüfung. Aber auch die Tätigkeiten und Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten sind vielfach Gegenstand besonderer Regelung und daran anknüpfend einer besonderen Rechtsprechung zu diesen Fragen. Vielfach entwickeln diese Bereiche auch zusätzlich zu allgemeinen Vorschriften des Dienstrechts spezifische interne Regelungen als Erlasse oder Verwaltungsvorschriften, deren Kenntnis und Beachtung häufig sehr hilfreich sein kann.
Ähnlich gilt dies im Übrigen auch für den speziellen Bereich der sonstigen Sicherheitsbehörden. Auch bei Sicherheitsdiensten (sei es Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst oder anderen BOS-Behörden in Bund und Land) werden an die Beamten besondere, ansonsten unübliche Anforderungen gestellt, bestehen abweichende Organisationsstrukturen und Regelungen zur Mitbestimmung beim Personal.

 

Arbeitnehmer

Auch für Arbeitnehmer im Bereich der Bundeswehr oder der Sicherheitsbehörden gelten besondere Regeln und Anforderungen. Zu nennen ist auch hier das Sicherheitsüberprüfungsgesetz als wichtige Vorgabe auch für den Vollzug der Arbeitsverträge. Hinzu kommen etliche Tarifverträge mit Sonderregelungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Vergütungsansprüchen oder besonderen Gerichtsstandregelungen.

 

Soldatenrecht

Das Berufsrecht der Soldaten weicht durch seine Besonderheiten noch einmal von den Regelungen des Beamtenrechts ab. Es kennt zudem abweichende Rechtswege- und Rechtsbehelfsregelungen und betriebliche Interessenvertretungen neben den Personalräten. Aufgrund unterschiedlicher Gerichtszuständigkeiten werden auch im Text gleiche Regelungen im Verhältnis zum Beamtenrecht praktisch deutlich anders gehandhabt.

Für diese Angehörigen des öffentlichen Dienstes geht es regelmäßig um

  • Personalmaßnahmen wie Versetzung, Abordnung/ Kommandierung
  • Beförderungen, Besetzung förderlicher Dienstposten berufliche Entwicklung
  • Konkurrentenstreitigkeiten
  • Betreuung in Klage- und Wehrbeschwerdeverfahren
  • Vertretung in Disziplinarverfahren
  • Beachtung der Mitbestimmungsrechte der Personalräte, Vertrauenspersonen oder Schwerbehindertenvertretungen

Hier ist die besondere Kenntnis der Gegebenheiten und Strukturen z.B. der Bundeswehr hilfreich, die jeweils rechtlich und strategisch richtige Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen.
Vor dem Hintergrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Beratung der Personalvertretungen wie auch im Umgang mit Personalproblemen im Bereich der Bundeswehr und den Sicherheitsdiensten ist insoweit Rechtsanwalt Dr. Andreas Gronimus in besonderer Weise geeignet, Ihre Interessen wirkungsvoll zu vertreten.
Dr. Gronimus verfügt hier nicht nur über die erforderlichen Insider-Kenntnisse, er ist auch aufgrund einer bestehenden Sicherheitsüberprüfung befugt, Zugang zu eingestuften Informationen zu erhalten.

Gerade in diesen Dienstbereichen überlappen sich oft die Rechtsgebiete, etwa das Dienstrecht mit Disziplinar- oder Strafverfahren. Dann betreuen wir Sie gerne auch arbeitsteilig, indem unsere Spezialisten sich gegenseitig ergänzen und unterstützen.

Arbeit und Beruf

Öffentlicher Dienst

Dr. Andreas Gronimus - Baden und Kollegen

Dr. Andreas Gronimus
Rechtsanwalt