Die „Wartefrist“ im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar
28. Februar 2017
Bundesverwaltungsgericht: In Extremfällen Anspruch auf Erlaubnis zum Erwerb tödlicher Betäubungsmittel
2. März 2017

BVerwG: Schriftlichkeitsgebot des § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG

Die Zustimmung des Personalrates zu einer beabsichtigten Maßnahme des Leiters der Dienststelle wird auch dann „ schriftlich“ verweigert, im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG, wenn das die Zustimmung verweigernde Schreiben eingescannt und in Form einer PDF-Datei, die die eigenhändige Unterschrift des Vorsitzenden des Personalrates bildlich wiedergibt, als Anhang zu einer E-Mail dem Leiter der Dienststelle übersandt wird.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2016 entschieden (BVerwG 5 P 9.15)

Kanzlei Dr. Baden und Kollegen - Bonn
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.