Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 15.5.2020 mehrere Entscheidungen getroffen, die für die Geschäftsführung und Durchführung von Sitzungen der Personalräte grundlegende Bedeutung haben. Hierüber wurde bereits vorab berichtet am 30.7.2020 in unserer Meldung
Die Entscheidungen ergingen ohne mündliche Verhandlung, das Gericht hat dazu eine Pressemitteilung 24/ 2020 herausgegeben.
https://www.bverwg.de/de/pm/2020/24
Die Beschlüsse sind nunmehr im Volltext veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts
https://www.bverwg.de/de/150520B5P3.19.0
https://www.bverwg.de/de/150520B5P5.19.0
Quelle: Beschlüsse des BVerwG vom 15.5.2020 – 5 P 3.19 und 5 P 5.19