Bundesverwaltungsgericht: Entscheidung des EuGH über Visumzwang bei Ehegattennachzug beantragt

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Bundesverwaltungsgericht: Entscheidung des EuGH über Visumzwang bei Ehegattennachzug beantragt

Leipzig. In einem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird gestritten über die Frage, ob die bisherige Praxis des Auswärtigen Amtes, von türkischen Staatsangehörigen bei einem beabsichtigten Ehegattennachzug eine Einreise des Ehegatten nur mit gültigem Visum zu gestatten, rechtmäßig ist, oder aber gegen Vorgaben des europäischen Rechts verstößt (konkret: Regelungen der Assoziierungsabkommen EWG/ Türkei aus 1976 und 1980). Da es nach Ansicht der Bundesrichter im anhängigen Fall darauf entscheidend ankommt, setzten sie das Verfahren aus, und legten die Sache mit umfangreicher Begründung dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des EU-Vertrages vor.

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2017 – 1 C 1.16

Link zum Volltext: http://bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=260117B1C1.16.0