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BPersVG-Neufassung verkündet

Berlin. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt I Nr. 31 vom 14.6.2021 wird nicht nur die Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) in Kraft gesetzt, sondern endet auch die Geltung des von 1974 stammenden Vorläufers. Die Neufassung tritt nach Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes „am Tag nach der Verkündung“ in Kraft, also am 15.6.2021, 0.00 Uhr.

In § 130 des neuen BPersVG findet sich lediglich eine Übergangsregel für die Amtszeit der am 15.6.2021 bestehenden Personalräte und JAV sowie für die nach altem Recht beschlossenen Freistellungen.

Ansonsten wird sofort auf das neue Recht übergeleitet. Das hat insbesondere zur Folge, dass etwa laufende außerordentliche Wahlen auf das neue Recht umgestellt werden müssen. Ebenso sind alle noch nicht abgeschlossenen Beteiligungsvorgänge „im laufenden Prozess“ auf das neue Recht überzuleiten.

Quelle: Gesetz vom 9.6.2021, BGBl. I S. 1614 .