Rechtsanwalt Dr. Eberhard Baden ist seit 1987 Fachanwalt für Verwaltungsrecht und praktiziert vornehmlich auf diesem Gebiet, insbesondere im Beamten- und Disziplinarrecht, im Personalvertretungsrecht und im Berufsrecht der Freien Berufe, aber auch im in anderen Teilgebieten des Besonderen Verwaltungsrechts.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildete in der Vergangenheit das private Bau- und Architektenrecht. Auch in diesem Bereich führt Dr. Baden die Zusatzqualifikation eines Fachanwalts (Januar 2006). Allerdings ist Dr. Baden auf diesem Gebiet nicht mehr tätig.

Dr. Baden ist als Dozent vornehmlich für die Bereiche „Beamtenrecht“ und „Personalvertretungsrecht“ gefragt; er unterrichtet u.a. junge Kollegen bei der Deutschen Anwaltsakademie und ist bei mehreren privaten Anbietern sowie nunmehr auch selbständig in der Aus- und Fortbildung von Personalräten unterwegs.

Er ist Mitglied der Beiräte der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung sowie der Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG) und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR – Immobilien-und Baurecht“ sowie „Der Personalrat“. Seine zahlreichen Veröffentlichungen finden Sie hier.

Dr. Baden ist Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Verwaltungsrecht“. Nach langjähriger Tätigkeit als Leiter von Arbeitsgemeinschaften in der Referendarausbildung war Dr. Baden bis 2019 als Prüfer, seit Januar 2006 in der Funktion des Vorsitzenden einer Prüfungskommission in der Zweiten juristischen Staatsprüfung tätig.

Aufgrund entsprechender Fortbildungen ist Dr. Baden berechtigt, die Qualifikationen „NLP-Master" (DVNLP) und „Coach“ (DVNLP) zu führen. Seine dort gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen können insbesondere in die Art und Weise seiner beratenden Tätigkeit in beamtenrechtlichen Problemsituationen einfließen; bei Bedarf steht Dr. Baden als „Fach-Coach für öffentliches Dienstrecht“ zur Verfügung.

Dr. Eberhard Baden

Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht