OVG Münster: Mitbestimmung des Personalrats nach unterbrochener Zuweisung

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OVG Münster: Mitbestimmung des Personalrats nach unterbrochener Zuweisung

Münster/ Siegburg. Einen kleinen Erfolg gab es für die Personalräte des Personals der Jobcenter. Unter Änderung einer ablehnenden Entscheidung des VG Köln entschied das OVG Münster: Wird ein Beschäftigter, der einem Jobcenter zugewiesen wurde, von seinem abstellenden Dienstherrn an zwecks Fortbildung eine „eigene“ Dienststelle abgeordnet, und soll er danach wieder bei einem Jobcenter tätig werden, dann gibt es keine Rückabordnung aus der Zuweisung. Vielmehr ist mit der Abordnung die bisherige Zuweisung stillschweigend aufgehoben. Soll sie bei dem gleichen oder einem anderen Jobcenter fortgesetzt werden, dann ist eine neuerliche Zuweisung notwendig, die dann auch wieder der erneuten Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 4a BPersVG unterliegt.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das OVG die Rechtsbeschwerde zu.

Quelle: Beschluss des OVG Münster vom 30.5.2017 – 20 A 2477/16.PVB (mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. Eberhard Baden, Bonn)